Absätze 1 und 2
Diese Bestimmungen entsprechen den geltenden Gepflogenheiten zur Finanzierung von Massnahmen bei Umstrukturierungen und Reorganisationen.
Absatz 3
Pensionierungen werden von der Verwaltungseinheit bei PUBLICA beantragt. Diese richtet die Rente aus und schickt der veranlassenden Verwaltungseinheit die Rechnung für die versicherungstechnischen Kosten der projizierten Rente und in allen Fällen jene für die Überbrückungsrente. Die Verwaltungseinheit prüft die Rechnung auf ihre Richtigkeit (betroffene Person, Pensionierungsalter usw.). Sie bezahlt die Rechnung und fordert beim EPA den Betrag zurück. In Zukunft werden die Deckungskapitalzahlungen des Arbeitgebers wegen des Wegfalls der schematischen Projektion bis zum vollendeten 65. Altersjahr geringer ausfallen. Heute belaufen sie sich im Durchschnitt auf 200'000 bis 300'000 Franken pro Fall.
Absatz 5
Da das VBS seine Sozialplanmassnahmen aus eigenen Mitteln finanziert, ist weder das Einvernehmen mit dem EPA noch eine zentrale Einstellung der erforderlichen Kredite notwendig.