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Kommentar zu BPV 106a:
Finanzierung

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Die Leistungen bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses werden über die Personalkredite der Verwaltungseinheiten finanziert, die sie veranlasst haben. Sie werden im Einvernehmen mit dem zuständigen Departement und dem EPA von den Verwaltungseinheiten festgelegt.