Kommentar zu BPV 107:
Sozialpartnerschaft

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Mitsprache und Mitwirkung in personalpolitischen Angelegenheiten sind über alle Organisationseinheiten der Bundesverwaltung und auf allen Hierarchiestufen garantiert. Grundlage dafür sind gegenseitige, rechtszeitige und umfassende Informationen und der vertrauliche Umgang mit sensiblen Themen und Daten. In personalpolitischen Angelegenheiten von zentraler und übergeordneter Bedeutung werden Verhandlungen geführt.

Die gemeinsame Absichtserklärung zwischen der Bundesverwaltung und den Personalverbänden des Bundes ist Bestandteil der Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und wird periodisch angepasst

Sozialpartner in Verhandlungen oder Aussprachen mit den Bundespersonalverbänden ist das EFD für alle Fragen, die die gesamte Bundesverwaltung oder mehrere Teile davon betreffen. Die Departemente verhandeln mit den Sozialpartnern selbständig, wenn einzig ihr Bereich betroffen ist. Grundsätzliche Fragen sind aber vorgängig mit dem EFD zu koordinieren.