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Kommentar zu BPV 11:
Medizinische Expertise

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Die Vertrauensärztinnen und -ärzte beraten die Verwaltungseinheiten bei Bedarf insbesondere bei krankheits- und unfallbedingten Arbeitsverhinderungen, bei Wiedereingliederungen sowie bei der beruflichen Integration. Der Fachbereich Betriebliches Gesundheitsmanagement Bund koordiniert die Aufträge. Für Eignungsabklärungen sind die Verwaltungseinheiten hingegen selber zuständig.