Bei dieser Bestimmung gilt es die unterschiedlichen Verjährungsfristen für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis zu beachten. Forderungen des Arbeitnehmers verjähren nach fünf, Forderungen des Arbeitgebers nach zehn Jahren.
Bei dieser Bestimmung gilt es die unterschiedlichen Verjährungsfristen für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis zu beachten. Forderungen des Arbeitnehmers verjähren nach fünf, Forderungen des Arbeitgebers nach zehn Jahren.