Mit geeigneten Massnahmen soll eine erleichterte Vereinbarkeit von beruflichen und ausserberuflichen Verpflichtungen gegenüber Familie und Gesellschaft ermöglicht werden. Zu denken ist dabei insbesondere an die Förderung von Teilzeitarbeit und flexiblen Arbeitszeitmodellen, mobiles Arbeiten, Massnahmen zur familienergänzenden Kinderbetreuung und der Angehörigenpflege oder die Gewährung von bezahltem Urlaub für die Übernahme öffentlicher Ämter. Die Voraussetzungen sind aufgrund der dienstlichen Gegebenheiten zu prüfen. Die Departemente sind für die Umsetzung dieser Massnahmen verantwortlich. Die Entscheidfindung im konkreten Fall gehört primär in die Führungsverantwortung.