Absatz 1
Die Vorgesetzten fördern mit ihren Mitarbeitenden den Dialog. Es wird erwartet, dass die Vorgesetzten den Mitarbeitenden regelmässig Rückmeldungen zu ihrer Leistung und zum Verhalten sowie zur Zusammenarbeit geben (Feedbacks). Die Feedbacks fördern die offene Kommunikation am Arbeitsplatz, ermöglichen es den Mitarbeitenden, ihre Leistung zu verbessern und unterstützen ihre berufliche Entwicklung. Zudem bieten Feedbacks die Gelegenheit, bei Problemen oder Unsicherheiten rechtzeitig Korrekturen vorzunehmen. Mittels solcher regelmässiger Rückmeldungen können Vorgesetzte ihre Mitarbeitenden dabei unterstützen, die eigenen Leistungen zu reflektieren, Stärken und Schwächen zu erkennen und daran zu arbeiten. Gleichzeitig liegt es auch in der Verantwortung der Mitarbeitenden, proaktiv Rückmeldungen einzuholen, sich mit ihren Entwicklungszielen auseinanderzusetzen und aktiv Schritte zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung zu unternehmen.
Bemerken die vorgesetzten Personen, dass ihre Mitarbeitenden den Anforderungen ihrer Funktion nicht genügen, geben sie ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, sich zu entwickeln (vgl. auch Art. 32). Die Förderung kann durch verschiedene Massnahmen erfolgen, wobei sich die Vereinbarung von Entwicklungs- und/oder Verhaltenszielen empfiehlt. Die Mitarbeitenden sind in diesem Prozess ebenfalls gefordert, Eigeninitiative zu zeigen, Entwicklungsangebote anzunehmen und ihre Lernziele aktiv mitzugestalten.
Beispiele für Entwicklungsziele:
- Ändern sich die Anforderungen des Arbeitsplatzes erheblich (z.B. durch neue Technologien, veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen oder Erweiterung der Aufgaben), ist die vorgesetzte Person gehalten, entsprechende Entwicklungsmassnahmen vorzusehen. Sie hat Massnahmen zu ergreifen, damit die Mitarbeitenden fit werden, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Dafür können Weiterbildungen oder eine Umstrukturierung der Arbeitsaufgaben sinnvoll sein. Mitarbeitende sind angehalten, sich mit den veränderten Anforderungen auseinanderzusetzen und ihre Bereitschaft zur Weiterqualifizierung aktiv zu signalisieren.
- Stellt die vorgesetzte Person fest, dass ein Entwicklungsbedarf besteht, hat sie zu reagieren. Insbesondere die regelmässigen Rückmeldungen stellen eine wichtige Quelle dar, um Stärken und Schwächen der Mitarbeitenden zu identifizieren. Wird ein Bedarf für gezielte Entwicklung sichtbar, sollten passende Massnahmen zur Unterstützung und Förderung der Mitarbeitenden ergriffen werden, denkbar sind u.a. Weiterbildungen oder Coachings. Die Mitarbeitenden sind dabei aufgerufen, diese Massnahmen engagiert zu nutzen und ihre Entwicklung regelmässig zu reflektieren.
- Zeigen Mitarbeitende ein besonderes Potenzial oder Interesse an spezifischen Themen oder Aufgabenfeldern, können Vorgesetzte dies gezielt fördern. In solchen Fällen empfiehlt sich die Vereinbarung von Entwicklungszielen, die auf den gezielten Ausbau von Stärken und Talenten abzielen. Dies kann beispielsweise durch die Übernahme anspruchsvollerer Aufgaben, die Beteiligung an Projekten mit Relevanz oder gezielte Weiterbildungsangebote erfolgen. Ziel ist es, motivierten und leistungsstarken Mitarbeitenden Perspektiven zu eröffnen und sie in ihrer beruflichen Entfaltung zu unterstützen. Solche Massnahmen stärken nicht nur die individuelle Entwicklung, sondern tragen auch zur langfristigen Bindung von Mitarbeitenden an die Organisation bei.
Feedbacks können sowohl mündlich als auch schriftlich gegeben werden. Wesentlich ist, dass diese zeitnah und direkt nach der entsprechenden Leistung oder dem entsprechenden Verhalten erfolgen.
Absätze 2 und 3
Einmal im Jahr erfolgt eine Personalbeurteilung, an der eine Würdigung der Kriterien nach Artikel 16 Absatz 1 durch die vorgesetzte Person erfolgt. Die Personalbeurteilung setzt nicht die Vereinbarung von Zielen voraus. Wurden keine Ziele vereinbart, so bezieht sich die Beurteilung auf die Erfüllung der Stellenbeschreibung und die Einhaltung des Verhaltenskodex. Die Personalbeurteilung erfolgt ausschliesslich in Worten.
Eine Rückmeldung im Rahmen einer Personalbeurteilung sollte klar, nachvollziehbar und wertschätzend formuliert werden, wobei sie explizit benennt, ob die Person den Anforderungen nach Artikel 16 Absatz 1 BPV genügt, nicht genügt oder diese übertrifft. Aus der Formulierung der Rückmeldung muss klar hervorgehen, ob die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Anforderungen übertrifft, erfüllt oder nicht erfüllt. Die Rückmeldung muss sich auf die Anforderungen der Stellenbeschreibung und den Verhaltenskodex sowie auf allfällig vereinbarte Ziele stützen.
Absatz 4
Die Personalbeurteilung wird durchgeführt, wenn die angestellte Person während der Beurteilungsperiode trotz längerer Abwesenheiten genügend lange anwesend war, um die Kriterien nach Artikel 16 Absatz 1 beurteilen zu können. Es wird in der Praxis erwartet, dass die angestellte Person während der für die Personalbeurteilung massgebenden Periode insgesamt mindestens vier Monate gemäss ihrem vertraglichen Beschäftigungsgrad anwesend war.
Absatz 5
Es wird erwartet, dass auch die Mitarbeitenden ihren Vorgesetzten regelmässig ehrliche und konstruktive Rückmeldungen zu ihrem Führungsverhalten erteilen.