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Kommentar zu BPV 18:
Eidgenössisches Finanzdepartement

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Das EFD ist das Fachdepartement für das Personalwesen des Bundes. Die übrigen Departemente werden insbesondere bei der Erarbeitung neuer Grundlagen und Instrumente in angemessener Weise miteinbezogen. Innerhalb des EFD ist das Eidgenössische Personalamt (EPA) die Fachstelle für das Personalwesen. Das EPA entwickelt die Grundlagen und Instrumente, steuert und koordiniert die departementsübergreifende Personalpolitik, bietet zentrale Ausbildungen an und stellt insbesondere die Unterlagen für das Reporting des Bundesrates an das Parlament bereit. Die dem EPA übertragenen Kompetenzen beziehen sich auf seine Aufgaben als Personalfachstelle und nicht als Bundesamt.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion der GPK-N, Nr. 12.3647 (Steuerung der Personalpolitik (1). Stärkung des EPA im Hinblick auf eine zentral gesteuerte Personalpolitik), festgehalten  , dass nur mit einer starken, zentralen Fachstelle, die eng mit den Departementen und Verwaltungseinheiten zusammenarbeitet, eine kohärente Personalpolitik umgesetzt werden könne. In diesem Sinne wird klargestellt, dass das EPA beispielsweise die Ausgestaltung der zentralen Personalinformationssysteme definiert und diese anschliessend auch führt (Abs. 3 Bst. d).