Die eigentlichen Träger für die Umsetzung der Personalpolitik sind die Departemente. Sie setzen die Vorgaben des Bundesrates und des Eidg. Finanzdepartementes bzw. die durch das EPA zentral entwickelten Grundlagen und Instrumente um und regeln die Zuständigkeiten innerhalb des Departements. Sie führen ein Personalcontrolling und liefern dem EPA die nötigen Daten für das übergeordnete strategische Controlling an das Parlament.