Kommentar zu BPV 20:
Human-Resources-Konferenz

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Die Human-Resources-Konferenz (HRK) nimmt bei der Anwendung der personalrechtlichen Grundlagen sowie bei der Entwicklung neuer Grundlagen eine zentrale Rolle ein. Das Bundespersonalrecht lässt den Departementen einen grossen Handlungs- und Beurteilungsspielraum offen. Um eine einigermassen konsistente Anwendung der personalpolitischen und -rechtlichen Grundlagen gewährleisten zu können, hat die HRK eine Koordinationsfunktion inne. Auch definiert sie in bestimmten Bereichen die Personalpolitik. Eine weitere wichtige Aufgabe der HRK ist die Prüfung der Revision der rechtlichen Grundlagen und die Koordination deren Anwendung bzw. Entwicklung unter den Departementen.