Absatz 1
Der Bundesrat verleiht diplomatische und konsularische Titel wie Botschafter/-in oder Minister/-in für die Dauer der Funktionsausübung oder für bestimmte internationale Konferenzen und Verhandlungen.
Den Botschaftertitel erhalten primär Mitarbeitende des EDA, die als ausserordentliche und bevollmächtigte Vertreter der Eidgenossenschaft deren Interessen im Ausland wahrnehmen. Mitarbeitenden ausserhalb des EDA wird der Botschaftertitel nur unter der Voraussetzung verliehen, dass sie einer internationalen Abteilung vorstehen und schwerpunktmässig prioritäre aussenpolitische Aufgaben erfüllen. Dies trifft beispielsweise auf die Delegierten des Bundesrats für Handelsverträge des SECO zu.
Die Kriterien für die vorübergehende Verleihung der Titel sind in den Ziffern 34 ff. der Richtlinien des Bundesrats über die Entsendung von Delegationen an internationale Konferenzen vom 9. Dezember 2022 geregelt (BBl 2022 3078).
Absatz 2
Diese Kompetenzdelegation gilt ausschliesslich für EDA-Funktionen.
Für die Verleihung von Titeln in anderen Departementen bleibt der Bundesrat zuständig.