Das Lohnsystem des Bundes umfasst 38 Lohnklassen. Die Tabelle weist den maximalen Jahresgrundlohn aus. Dazu wird ein nach Arbeits- oder Wohnort abgestufter Ortzuschlag (Art. 43 BPV) ausgerichtet.
Die Betreffnisse verstehen sich ohne Zulagen. Im individuell-konkreten Fall können beispielsweise Sozialzulagen oder die Entschädigung für die Vertrauensarbeitszeit (Art. 64a BPV) hinzukommen.
Definierte Mindestlöhne pro Lohnklasse existieren nicht. Artikel 7 Absatz 1 der Rahmenverordnung zum BPG (SR 172.220.11) definiert aber einen allgemeingültigen Mindestlohn.
Die Aufstiegsdauer bis zum Höchstbetrag der vertraglichen Lohnklasse hängt vom Einstiegslohn und den jährlichen, leistungsbezogenen Lohnentwicklungsprozentwerten ab.