Absätze 1 und 2
Die Vorgesetzten erhalten jährlich einen automatisierten Vorschlag für die Lohnentwicklung ihrer Mitarbeitenden. Der Vorschlag orientiert sich an der Lohnentwicklungskurve, die im Lohnband der jeweiligen Lohnklasse vorgesehen ist (vgl. Abbildung). Die Kurve beginnt bei 110 Prozent und endet bei 150 Prozent (Ziellohn) des jeweiligen Lohnklassenminimums. Das System bezweckt mit seinem Vorschlag, den Lohn schrittweise an den Verlauf der Lohnentwicklungskurve heranzuführen. Das gilt sowohl für die Löhne unterhalb als auch für die Löhne oberhalb der Lohnentwicklungskurve. Der Systemvorschlag geht davon aus, dass die Mitarbeitenden die Anforderungen nach Artikel 16 Absatz 1 erfüllen.
Der Verlauf der Lohnentwicklungskurve gemäss der Abbildung bildet den durchschnittlichen Lohnanstieg bei Erfüllung der Anforderungen nach Artikel 16 Absatz 1 ab und endet im Ziellohn der Lohnklasse. Die Lohnentwicklungskurve bildet somit einen theoretischen Lohnanstieg entlang der Skala anrechenbarer Erfahrung ab und dient als Orientierungslinie im System. Die Lohnentwicklungskurve ist in vier Quartile unterteilt, die degressiv verlaufen.
Konzept Lohnentwicklung:
Lohnentwicklungskurve (110 – 150 Prozent)
Im Lohnsystem kann das Lohnklassenmaximum nur dann erreicht werden, wenn die Anforderungen nach Artikel 16 Absatz 1 dauerhaft übertroffen werden.
Absatz 3
Erfüllen die Mitarbeitenden die Anforderungen nach Artikel 16 Absatz 1 BPV, folgt die Lohnentwicklung dem Systemvorschlag nach Absatz 1. In der VBPV werden die Einzelheiten der Berechnung des Systemvorschlags geregelt.
Absatz 4
Es wird in der Praxis erwartet, dass die angestellte Person während der für die Personalbeurteilung massgebenden Periode insgesamt mindestens vier Monate gemäss ihrem vertraglichen Beschäftigungsgrad anwesend war.
Absatz 5
Abweichungen vom Systemvorschlag werden durch die jeweiligen Bundesämter und die ihnen gleichzustellenden Verwaltungseinheiten in Berücksichtigung ihres verfügbaren Budgets beschlossen. Die Departemente können hierzu Vorgaben erlassen.
Absatz 6
Die Mitarbeitenden erhalten Aufschluss über die Grundlagen für die Berechnung ihres Lohnes und ihrer Lohnentwicklung.