Absätze 1–3
Die Vorgesetzten können dem Arbeitgeber eine Übersteuerung des automatisierten Vorschlages nach Artikel 39 im Rahmen folgender Bandbreiten unterbreiten:
- Werden die Anforderungen übertroffen, ist eine Erhöhung um maximal 0,5 Prozentpunkte des aktuellen Lohnes möglich, wenn der individuelle Lohn bereits auf oder über der Lohnentwicklungskurve liegt;
- Werden die Anforderungen übertroffen, kann der Systemvorschlag um bis zu 1,0 Prozentpunkte des aktuellen Lohnes erhöht werden, wenn der individuelle Lohn unter der Lohnentwicklungskurve liegt;
- Werden die Anforderungen nicht vollumfänglich erfüllt, reduzieren die Vorgesetzten die Lohnentwicklung, die vom Systemvorschlag vorgesehen ist;
- Werden die Anforderungen nicht erfüllt, verzichten die Vorgesetzten auf eine Lohnentwicklung. Lohnkürzungen sind nicht zulässig.
Übertreffen die Mitarbeitenden konstant die Anforderungen nach Artikel 16 Absatz 1, kann sich der Lohn über die Lohnentwicklungskurve hinaus entwickeln. Er kann dabei schrittweise bis zum Lohnklassenmaximum steigen. Dies gilt auch für die Löhne, die sich im Zeitpunkt der Überführung über dem Ziellohn befinden.
Absatz 4
Alle Abweichungen nach den Absätzen 1–3 sind durch die Vorgesetzten schriftlich zu begründen.