Damit wir unser Webangebot optimal auf Ihre Bedürfnisse ausrichten können, verwenden wir das Analysetool Matomo. Dabei wird Ihr Verhalten auf der Website in anonymisierter Form erfasst. Es werden keine personenbezogenen Daten übermittelt oder gespeichert. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Datenerfassung durch Matomo unterbinden und diese Website trotzdem ohne Einschränkungen nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Rechtliches.

Kommentar zu BPV 40:
Ausserordentliche Lohnanpassungen

Artikel BPV 40 öffnen

Wenn der Lohn eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin bei Stellenantritt zurückhaltend oder im internen Vergleich zu tief festgelegt wurde, kann ihn die zuständige Stelle nach Artikel 2 anpassen. Die Erhöhung beträgt maximal 10 Prozent des Ziellohns s der Lohnklasse nach Arbeitsvertrag und kann in einem Schritt oder mehreren Teilschritten erfolgen.