Kommentar zu BPV 42:
Verantwortlichkeit für das Personalbudget

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Absatz 1

Das Personalbudget ist eine entscheidende Rahmenbedingung. Weil die Verwaltungseinheiten bei der Festsetzung der leistungsdifferenzierten Löhne einen nennenswerten Entscheidungsspielraum haben, tragen sie auch die Verantwortung für die Einhaltung des Budgets. Dabei sind die Vorgesetzten aller Ebenen angesprochen. Es ist jedoch unabdingbar, dass die abschliessenden Entscheide über individuelle Lohnerhöhungen durch dieselbe Stelle getroffen werden, die die Verantwortung für das Budget trägt.