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Kommentar zu BPV 49a:
Spontanprämien

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Die Spontanprämie dient der zeitnahen Belohnung besonderer, zeitlich befristeter Einsätze oder Leistungen, die vom Vorgesetzten oder der Vorgesetzten speziell verdankt werden wollen. Die Ausrichtung einer Spontanprämie erfolgt unabhängig von der Schlussbeurteilung. Angesichts der Kurzfristigkeit dieser Belohnungsart ist es nicht praktikabel, diese an die Schlussbeurteilung zu koppeln. 

Die Spontanprämie wird in Naturalien ausgerichtet. Spontanprämien dürfen pro Kalenderjahr 500 Franken pro angestellte Person nicht übersteigen.