Artikel 16n ff EOG und Artikel 329i OR regeln den Urlaub zur Betreuung gesundheitlich schwer beeinträchtigter Kinder. Der Urlaub dauert maximal 14 Wochen. Gemäss EOG besteht dabei ein Anspruch auf eine Entschädigung von 80 Prozent des Einkommens, maximal Fr. 196.- pro Tag. Das OR verpflichtet die Arbeitgeber eine allfällige durch das EOG nicht gedeckte Differenz bis 80 Prozent zu übernehmen. Die Bestimmungen des vorliegenden Artikels übernehmen die Bedingungen für die Gewährung eines Betreuungsurlaubs gemäss den Artikeln 16n ff EOG und der dazugehörenden Praxis. Analog zu den anderen Urlauben, die eine EO-Entschädigung auslösen, prüfen die Arbeitgeber, ob die Bedingungen für einen Betreuungsurlaub gegeben sind. Die EO-Entschädigung steht dem Arbeitgeber zu. Im Weiteren kommen subsidiär die Bestimmungen des OR zur Anwendung. Dies betrifft insbesondere Artikel 329i Absatz 3 OR. Gemäss dieser Bestimmung hat jeder Elternteil Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von höchstens sieben Wochen, sofern beide Elternteile erwerbstätig sind. Sie können eine abweichende Aufteilung des Urlaubs wählen.
Analog zu den anderen Arbeitsaussetzungen, welche einen Anspruch auf eine EO-Entschädigung auslösen (Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub, Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst sowie Jugend und Sportkurse in einer Leitungsfunktion) soll der Arbeitgeber Bund für den Betreuungsurlaub den vollen Lohn und die Sozialzulagen entrichten. Im Gegenzug werden ihm die gesetzlichen Erwerbsausfallentschädigungen ausbezahlt (Abs. 1).
In Absatz 2 werden die Kriterien einer gesundheitlich schweren Beeinträchtigung des Kindes definiert. Diese sind identisch mit denjenigen von Artikel 16o EOG.
Absatz 3 legt die Rahmenfrist des Bezugs des Betreuungsurlaubs, welche sich an Artikel 16p EOG anlehnt, fest.
Der Anspruch entsteht pro Krankheits- oder Unfallereignis. Erkrankt ein Kind an einer anderen schweren Krankheit, so entsteht erneut ein Anspruch. Krankheiten, die mit der Hauptkrankheit in Zusammenhang stehen, weil beispielsweise das Immunsystem geschwächt ist, sind keine neuen Krankheiten und damit kein neues Ereignis. Ein Rückfall, der nach einer längeren beschwerdefreien Zeit eintritt, gilt als neues Ereignis.