Kommentar zu BPV 88b:
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Aus formalen und terminologischen Gründen wurde Artikel 88b BPV eingeführt. Das Vorsorgereglement vom 15. Juni 2007 für die Angestellten und Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund1 verwendet den in der beruflichen Vorsorge üblichen Begriff des massgebenden (Jahres-)Lohnes (Art. 19 VRAB). Um eine Brücke zwischen der arbeits- und vorsorgerechtlichen Terminologie zu schaffen, hält Artikel 88b fest, dass der versicherbare Lohn (Art. 88a BPV) PUBLICA als massgebender Lohn gemeldet wird.

  • 1 VRAB SR 172.220141.1