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Kommentar zu BPV 9:
Schutz der Persönlichkeit

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Zu einem modernen Personalrecht gehört der Schutz der Angestellten in ihrer Persönlichkeit. Die Departemente ergreifen Massnahmen, um unzulässige Eingriffe in die Persönlichkeit der Angestellten zu verhindern. Vorgesetzte sowie Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen sollen insbesondere für Mobbing, sexuelle Belästigung und Diskriminierungen sensibilisiert werden.