Kommentar zu VBPV 19:
Stundenlohn und Zuschläge auf dem Stundenlohn

Artikel VBPV 19 öffnen

Angestellte im Stundenlohn sind von den Arbeitsbedingungen her den Angestellten im Monatslohn grundsätzlich gleichgestellt. Bei Krankheit und Unfall kommt die Lohnfortzahlung nach Artikel 56b BPV zur Anwendung. Die Höhe der Ferienentschädigung entspricht dem Prozentsatz des Anteils Ferien, den die Angestellten entsprechend ihrem Alter zugute haben, an der Arbeitszeit. Auch besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung für Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen. Im Durchschnitt fallen 7.5 der in Artikel 66 Absatz 2 BPV genannten Feiertage auf einen Arbeitstag. Dies ergibt eine Entschädigung von 2.97 Prozent des Stundenlohns. Angestellte im Stundenlohn werden vom Arbeitgeber gegen Nichtbetriebsunfälle versichert, sofern sie mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten.