Regelung, wann Feiertage als bezogen gelten. Die Bestimmung bezieht sich auf die Feiertage von Artikel 66 Absatz 2 BPV. Lokale Feiertage fallen nicht darunter, da dafür kein bezahlter Urlaub gewährt wird.
Regelung, wann Feiertage als bezogen gelten. Die Bestimmung bezieht sich auf die Feiertage von Artikel 66 Absatz 2 BPV. Lokale Feiertage fallen nicht darunter, da dafür kein bezahlter Urlaub gewährt wird.