Kommentar zu VBPV 37:
Unterbrechung von Ferien

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Die Aufzählung der Gründe, wann die Ferien unterbrochen werden, ist abschliessend. Die Regelung betreffend Unterbruch der Ferien wegen Krankheit oder Unfall ist mit Artikel 61 Absatz 2ter VBPV koordiniert.