Die Aufzählung der Gründe, wann die Ferien unterbrochen werden, ist abschliessend. Die Regelung betreffend Unterbruch der Ferien wegen Krankheit oder Unfall ist mit Artikel 61 Absatz 2ter VBPV koordiniert.
Die Aufzählung der Gründe, wann die Ferien unterbrochen werden, ist abschliessend. Die Regelung betreffend Unterbruch der Ferien wegen Krankheit oder Unfall ist mit Artikel 61 Absatz 2ter VBPV koordiniert.