Kommentar zu VBPV 39:
Ferien bei Änderung des Beschäftigungsgrads

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Definition der Berechnung der Ferien bei einer Änderung des Beschäftigungsgrads. Diese Regelung garantiert, dass der Anspruch nach effektiv geleistetem Beschäftigungsgrad berechnet wird, auch wenn ein unterjähriger Wechsel des Beschäftigungsgrads stattfindet. Es kann bei einer Erhöhung des Beschäftigungsgrads vorkommen, dass nach der Berechnung nach den Absätzen 2 und 3 der Anspruch an Ferien gemäss Artikel 67 Absatz 1 BPV nicht mehr gewährleistet ist. In diesen Fällen muss mit der Änderung des Beschäftigungsgrads solange zugewartet werden, bis genügend Ferientage nach altem Beschäftigungsgrad bezogen sind, um den Anspruch gemäss Artikel 67 Absatz 1 BPV zu garantieren. Diese Regelung entspricht auch dem Grundsatz von Absatz 1, wonach die Ferien vor der Änderung des Beschäftigungsgrads anteilsmässig zu beziehen sind.