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Kommentar zu VBPV 4:
Bestätigung

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Die durchgeführte Personalbeurteilung wird direkt in der Applikation «Ziele und Leistungen» bestätigt. Die Änderung bildet somit die neuen technischen Anforderungen ab. Die konkreten Zugriffe auf die Daten im System werden in der Verordnung über den Schutz von Personendaten des Bundespersonals (SR 172.220.111.4) geregelt.