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Kommentar zu VBPV 48:
Vergütung der Auslagen bei Dienstreisen im Ausland und Teilnahme an internationalen Konferenzen

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Die Ansätze für die Vergütung von Mahlzeiten und Übernachtungen richten sich nach der Aufstellung des EDA betreffend Mahlzeitenpauschalen und Hotelrichtwerte bei Dienstreisen im Ausland (im E-Gate aufgeschaltet). Bei der Entsendung von Delegationen an internationale Konferenzen gelten spezielle Regeln für die Kostenvergütung (Abs. 2; Richtlinien über die Entsendung von Delegationen an internationale Konferenzen, BBl 2012 9491).

Bei Auslandsreisen sollen die Auslagen mit der Travelcard Bund (TCB) beglichen werden. Diese Regelung führt zur Reduktion des administrativen Aufwands bei Spesenabrechnungen (Abs. 1bis).