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Kommentar zu VBPV 9:
Wirksamkeit der Lohnentwicklung sowie Berechnung der Lohnentwicklung bei unterjährigen Eintritten

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Die Lohnentwicklung erfolgt kohärent mit der Personalbeurteilung. Absatz 2 stellt klar, welche Anstellungen für die Berechnung der Lohnentwicklung berücksichtigt werden. Diese Regelung korreliert mit der Regelung in Artikel 73 Absatz 5 BPV zur Anrechnung der Anzahl Anstellungsjahre für die Treueprämie.