Die Lohnentwicklung erfolgt kohärent mit der Personalbeurteilung. Absatz 2 stellt klar, welche Anstellungen für die Berechnung der Lohnentwicklung berücksichtigt werden. Diese Regelung korreliert mit der Regelung in Artikel 73 Absatz 5 BPV zur Anrechnung der Anzahl Anstellungsjahre für die Treueprämie.