Die Personalverantwortlichen sollen auswerten, wo und in welchem Ausmass von der vom System vorgeschlagenen Lohnentwicklung abgewichen wird. Die Auswertung soll aufzeigen, wie viele Mitarbeitende mehr, gleich oder weniger Lohn erhalten haben als vorgeschlagen, und wie sich diese Abweichungen nach Sprache, Alter und Geschlecht verteilen. Ziel der Regelung ist es, Transparenz zu schaffen und mögliche systematische Ungleichbehandlungen zu verhindern. Diese Regelung ersetzt nicht die periodische Analyse der Löhne gestützt auf Artikel 13a des Gleichstellungsgesetzes (SR 151.1).
Es ist möglich, dass die HR-Personen gestützt auf die Auswertung der Lohnabweichungen Muster erkennen, die auch zu punktuellen Überprüfungen von Personalbeurteilungen Anlass geben können.